Staatliche Förderung - Sanieren und Modernisieren

Fenster und Haustüren

20% sparen - Fenster und Haustüren

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

Neue Fenster und Außentüren sind eine der effektivsten Maßnahmen, um Ihr Zuhause energieeffizienter zu machen. Sie reduzieren Wärmeverluste, verbessern den Wohnkomfort und senken langfristig Ihre Energiekosten.

Das Beste daran: Der Staat unterstützt Sie dabei finanziell.

Fakten: Steuerermäßigung

Quelle: Paragraf 35c Einkommensteuergesetz, Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, KfW (Stand: 21. August 2025)
Gebäudealter min. 10 Jahre
Berechtigte nur Selbstnutzer der Wohnung/des Hauses
Begleitung Energieexperte ist freiwillig
Zeit­punkt der Beantragung nach der Sanierung (Einkommensteuererklärung)
Ausführung von Fachunternehmen
Bescheinigung von Fachunternehmen
Zeit­punkt Auszahlung über drei Jahre
Max. Erstattung/Förderung 20 % und max. 40.000 Euro
Laufzeit Förderprogramm Abschluss der Maßnahmen bis Ende 2029

Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie übersichtlich zusammengefasst:

  • Selbstbewohnte Immobilie

    Die Förderung gilt ausschließlich für Immobilien, die Sie selbst bewohnen. Dazu zählen: Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Ferien- oder Zweitwohnsitze. Wenn Sie einen Teil Ihrer Immobilie vermieten, können Sie die Kosten anteilig für den selbst genutzten Bereich steuerlich geltend machen.

  • Mindestalter 10 Jahre

    Das Gebäude muss im Europäischen Wirtschaftsraum liegen und zum Zeitpunkt des Sanierungsbeginns mindestens 10 Jahre alt sein, um für die Steuerermäßigung in Betracht zu kommen. Maßgeblich ist wann der Bauantrag gestellt oder die Bauunterlagen eingereicht wurden.

  • Fachunternehmen & Bescheinigung

    Die Arbeiten müssen von einem Fach­betrieb ausgeführt werden. Die Firma muss nach Abschluss der Baumaß­nahmen beschei­nigen, dass die energetischen Anforderungen an die Baumaß­nahmen erfüllt wurden. Ein Energieberater oder eine Energieberaterin ist nicht vorgeschrieben.

  • Maßnahmen zwischen 2020 - 2029

    Die Steuerförderung energetischer Sanierungen ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung, das im Oktober 2019 beschlossen wurde. Diese Förderung ist ausschließlich für Maßnahmen gültig, die nach dem 31. Dezember 2019 begonnen und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen wurden.

Der große Vorteil: Sie müssen keinen Antrag im Voraus stellen.

  1. Sie lassen die Sanierungsmaßnahmen durchführen
  2. Sie begleichen die Rechnung und erhalte die Fachunternehmerbescheinigung
  3. Sie geben die Kosten im Folgejahr und in den darauffolgenden 2 Jahren in Ihrer Steuererklärung an
  4. Sie erhalten Ihre Steuerermäßigung vom Finanzamt
Diese Unterlagen benötigen Sie:

Für die steuerliche Geltendmachung brauchen Sie eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens. 
Wenn Sie die Steuerermäßigung geltend machen möchten, informieren Sie uns bei der Auftragserteilung. Wir stellen Ihnen dann eine Fachunternehmerbescheinigung aus, die Sie zusammen mit der Rechnung Ihrer Steuererklärung beifügen.

Auszahlung der Förderung

Die Steuerermäßigung wird über drei Jahre verteilt: Die Steuerermäßigung wird über drei Jahre verteilt: Im 1. Jahr, in dem die Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen wurden, erfolgt eine Rückerstattung von 7 % der Kosten. Im 2. Jahr: 7 % und im 3. Jahr: 6 % der Kosten.
Wichtig: Die Förderung wird nicht automatisch weitergeführt. Sie müssen die entsprechenden Angaben in jedem der drei Jahre erneut in Ihrer Steuererklärung angeben. 

Wenn die Rechnung beispielsweise 20.000 EUR beträgt, ermäßigt sich die Steuer um 2 x 7 % und einmal 6 %, d. h. im ersten und zweiten Jahr jeweils 1.400 EUR Steuerersparnis, im dritten Jahr 1.200 EUR, insgesamt 4.000 EUR (20 % von 20.000 EUR).

Ihr Vorteil:
Mit der steuerlichen Förderung sanieren Sie Ihre Immobilie nicht nur energieeffizient, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll – einfach, planbar und ohne bürokratischen Aufwand im Vorfeld.

 

Weitere Förderzuschüsse wie die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (BAFA-Zuschuss) finden Sie hier:
Info BAFA-Zuschuss

 


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