Staatliche Förderung - Sanieren und Modernisieren
Fenster und Haustüren

20% sparen - Fenster und Haustüren
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
Neue Fenster und Außentüren sind eine der effektivsten Maßnahmen, um Ihr Zuhause energieeffizienter zu machen. Sie reduzieren Wärmeverluste, verbessern den Wohnkomfort und senken langfristig Ihre Energiekosten.
Das Beste daran: Der Staat unterstützt Sie dabei finanziell.
Fakten: Steuerermäßigung
| Gebäudealter | min. 10 Jahre |
| Berechtigte | nur Selbstnutzer der Wohnung/des Hauses |
| Begleitung | Energieexperte ist freiwillig |
| Zeitpunkt der Beantragung | nach der Sanierung (Einkommensteuererklärung) |
| Ausführung | von Fachunternehmen |
| Bescheinigung | von Fachunternehmen |
| Zeitpunkt Auszahlung | über drei Jahre |
| Max. Erstattung/Förderung | 20 % und max. 40.000 Euro |
| Laufzeit Förderprogramm | Abschluss der Maßnahmen bis Ende 2029 |
Voraussetzungen für Ihre Förderung
Damit Sie den Steuerbonus für die energetische Sanierung nutzen können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein.
Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie übersichtlich zusammengefasst:
Selbstbewohnte Immobilie
Die Förderung gilt ausschließlich für Immobilien, die Sie selbst bewohnen. Dazu zählen: Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Ferien- oder Zweitwohnsitze. Wenn Sie einen Teil Ihrer Immobilie vermieten, können Sie die Kosten anteilig für den selbst genutzten Bereich steuerlich geltend machen.
Mindestalter 10 Jahre
Das Gebäude muss im Europäischen Wirtschaftsraum liegen und zum Zeitpunkt des Sanierungsbeginns mindestens 10 Jahre alt sein, um für die Steuerermäßigung in Betracht zu kommen. Maßgeblich ist wann der Bauantrag gestellt oder die Bauunterlagen eingereicht wurden.
Fachunternehmen & Bescheinigung
Die Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Die Firma muss nach Abschluss der Baumaßnahmen bescheinigen, dass die energetischen Anforderungen an die Baumaßnahmen erfüllt wurden. Ein Energieberater oder eine Energieberaterin ist nicht vorgeschrieben.
Maßnahmen zwischen 2020 - 2029
Die Steuerförderung energetischer Sanierungen ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung, das im Oktober 2019 beschlossen wurde. Diese Förderung ist ausschließlich für Maßnahmen gültig, die nach dem 31. Dezember 2019 begonnen und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen wurden.
Ablauf
So funktioniert die Förderung
Der große Vorteil: Sie müssen keinen Antrag im Voraus stellen.
- Sie lassen die Sanierungsmaßnahmen durchführen
- Sie begleichen die Rechnung und erhalte die Fachunternehmerbescheinigung
- Sie geben die Kosten im Folgejahr und in den darauffolgenden 2 Jahren in Ihrer Steuererklärung an
- Sie erhalten Ihre Steuerermäßigung vom Finanzamt
Diese Unterlagen benötigen Sie:
Für die steuerliche Geltendmachung brauchen Sie eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens.
Wenn Sie die Steuerermäßigung geltend machen möchten, informieren Sie uns bei der Auftragserteilung. Wir stellen Ihnen dann eine Fachunternehmerbescheinigung aus, die Sie zusammen mit der Rechnung Ihrer Steuererklärung beifügen.
Auszahlung der Förderung
Die Steuerermäßigung wird über drei Jahre verteilt: Die Steuerermäßigung wird über drei Jahre verteilt: Im 1. Jahr, in dem die Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen wurden, erfolgt eine Rückerstattung von 7 % der Kosten. Im 2. Jahr: 7 % und im 3. Jahr: 6 % der Kosten.
Wichtig: Die Förderung wird nicht automatisch weitergeführt. Sie müssen die entsprechenden Angaben in jedem der drei Jahre erneut in Ihrer Steuererklärung angeben.
Wenn die Rechnung beispielsweise 20.000 EUR beträgt, ermäßigt sich die Steuer um 2 x 7 % und einmal 6 %, d. h. im ersten und zweiten Jahr jeweils 1.400 EUR Steuerersparnis, im dritten Jahr 1.200 EUR, insgesamt 4.000 EUR (20 % von 20.000 EUR).
Ihr Vorteil:
Mit der steuerlichen Förderung sanieren Sie Ihre Immobilie nicht nur energieeffizient, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll – einfach, planbar und ohne bürokratischen Aufwand im Vorfeld.
Weitere Förderzuschüsse wie die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (BAFA-Zuschuss) finden Sie hier:
Info BAFA-Zuschuss

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